13.09.2011

Wichtiges für hebammengeleitete Einrichtungen

Für die Kolleginnen der hebammengeleiteten Einrichtungen sind das Infektionsschutzgesetz und die Abfrage zu den Betriebskosten zwei wichtige Themen. Hier gibt es nähere Informationen dazu:

1.  Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dies ist insofern wichtig, weil erstmals die hebammengeleiteten Einrichtungen explizit im Gesetz erwähnt werden.

Das Infektionsschutzgesetz fordert nun die Länder auf, bis zum 31.03.2012 verbindliche Regelungen zu den Hygienerichtlinien zu treffen, um die nosokomnialen Infektionen zu senken, bzw. zu verhüten und die Resistenzbildung der Keime zu vermindern.

Hierbei werden die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektion Prävention des Robert Koch Institutes und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie des Robert Koch Institutes zu beachten und zugrunde zu legen sein.

Schleswig-Holstein hat diese Vorgabe nun als erstes Bundesland umgesetzt. Die anderen Länder werden in den kommenden Wochen folgen.

Für die HgE ist es also wichtig, sich beim ortsansässigen Gesundheitsamt zu erkundigen, um aktuelle Informationen über die rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu erhalten. Die dann beschlossenen Neuerungen müssen von den HgEs in die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene eingearbeitet und im Hygieneplan festgelegt werden. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt durch das jeweilige Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.

Erfahren Sie hier mehr

2. Abfrage zu den Betriebskosten

Am 3.8.2011 haben Sie vom DHV eine kleine Abfrage zu den Räumlichkeiten, dem Umfang der Leitungs- und QM-Tätigkeiten und Kosten für QM erhalten.

Vielen Dank den Einrichtungen, die uns diese Abfrage bereits ausgefüllt übersandt haben!

Da wir Ende September weitere Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Höhe der Betriebskosten haben, möchten wir alle anderen Einrichtungen bitten, auch gerne jetzt noch bis zum 19.September Ihre ausgefüllten Abfragen an uns zurücksenden. Ihre Unterstützung ist hier gefragt und je mehr Rückläufe wir haben, umso bessere Daten können wir den Kassen zur Verhandlung präsentieren. Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert verwendet.

Bei der Zwischenauswertung der bisherigen Rückläufer hat sich gezeigt, dass die Abfrage missverständlich formuliert ist.

Wir bitten Sie daher, Folgendes zu beachten:

  1. Die Summe der geburtshilflich genutzten (Zeile 27), nicht geburtshilflich genutzten (Zeile 34) und teilweise geburtshilflich genutzten Räume (Zeile 38) muss die Gesamtfläche in qm ergeben.
  2. Die Summe der einzeln abgefragten Räume (Geburtsraum, Bad etc. in Zeilen 28 bis 33) muss dem Wert in Zeile 28 (= geburtshilflich genutzte Räume) entsprechen.
  3. Sind alle Räume nur teilweise geburtshilflich genutzt (auch bspw. der Geburtsraum), bitten wir um Notierung bei den teilweise genutzten Räumen und Angabe der prozentualen Auslastung unter Berücksichtigung aller dort erfassten Räume.
  4. Die erfassten Tätigkeiten der Leitung umfassen nicht die zusätzlich erfragten QM-Tätigkeiten.