13.07.2011

Kinderschutz: nicht ohne Familienhebamme

Am 1. Januar 2012 soll es in Kraft treten: das Bundeskinderschutzgesetz. Über den Gesetzentwurf wurde am 1. Juli 2011 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat vertritt in einigen Punkten eine vom Gesetzentwurf abweichende Meinung, so im Bereich Frühe Hilfen. Sie fordern die Verlängerung des Behandlungszeitraums der normalen Hebammen auf sechs Monate nach der Geburt, eine Stärkung der Familienhebammen, die mit deren Finanzierung einhergeht, lehnen sie ab. Hier müssen Bund und Länder eine Einigung erzielen. Familienhebammen werden dringend gebraucht! 

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