26.04.2011

Neues Kinderschutzgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 16.März das neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Kinder besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. Es wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. 

Aufgrund des Gesetzes wird es möglich, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend einzuführen oder dauerhaft zu etablieren. Alle wichtigen Beteiligten im Kinderschutz, wie z.B. Jugendämter, Krankenhäuser, Schwangerschaftsberatungsstellen etc., werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammen arbeiten. 

Ab 2012 wird das Bundesfamilienministerium zudem 120 Millionen Euro für den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zur Verfügung stellen.