Fortbildung in NRW
Die nächste Überprüfung der Fortbildungspflicht findet im Mai 2011 statt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Sie Ihre Fortbildungsnachweise dem Gesundheitsamt unaufgefordert vorlegen (s. Berufsordnung).
Wir erleben in der Geschäftsstelle des Landesverbandes NRW zu den Sprechzeiten (Di. und Do. 09:30 bis 12:00) einen erhöhten Beratungsbedarf zu den Nachweisen für den dritten Durchgang. Nutzen Sie ebenfalls die Möglichkeiten, wenn Sie dazu Fragen/ Redebedarf haben. Unsere Telefonnummer für Sie ist: 0221-94657308. ??Hebammen in Nordrhein-Westfalen sind im Bereich der Fortbildung für die Herausforderungen der Zukunft bestens aufgestellt. Und das aus eigener Kraft! Sie kosten viel Zeit, Organisation und Geld – aber: Damit sichern Sie langfristig Ihre Existenz als Hebamme. Fortbildung ist der wichtigste Beitrag zur Qualitätssicherung!
Nutzen Sie unseren Fortbildungskalender, um sich weiter zu informieren.