Beruf
Studium
Das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) sagt in § 1: „Der Hebammenberuf umfasst insbesondere die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen.“
Die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ wird nach § 5 des Hebammengesetzes erteilt, wenn das vorgeschriebene Studium erfolgreich absolviert und die staatliche Prüfung bestanden wurde.
Das Studium wird von den meisten Hochschulen zur Zeit als 7-semestriger Bachelorstudiengang angeboten. Das Gesetz schreibt in § 11 einen hochschulischen Teil von mindestens 2200 Stunden und einen berufspraktischen Teil von ebenfalls mindestens 2200 Stunden vor. Insgesamt muss das Studium mindestens 4600 Stunden umfassen, so dass die Hochschulen über die restlichen mindestens 400 Stunden frei verfügen können.
Der hochschulische Teil besteht aus Lehrveranstaltungen, Eigenarbeit und auch praktischen Übungen z.B. in einem sogenannten SkillsLab, in dem Situationen aus der Hebammenarbeit eingeübt werden können.
Der berufspraktische Teil findet in Kliniken und bei außerklinisch tätigen Hebammen in Geburtshäusern, in der Hausgeburtshilfe, in Hebammenpraxen und in der ambulanten häuslichen Betreuung der Frauen und Familien statt. Ein Teil der Praxisstunden wird durch eine sogenannte Praxisanleiter*in fachlich begleitet.
Ziel des Studiums ist nach § 9 des Hebammengesetzes die Vermittlung von „fachlichen und personalen Kompetenzen, die für die selbständige und umfassende Hebammentätigkeit im stationären sowie im ambulanten Bereich erforderlich sind. Die Vermittlung erfolgt auf wissenschaftlicher Grundlage und nach wissenschaftlicher Methodik. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.“