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Beruf

Rechtlicher Rahmen

Die Tätigkeit als Hebamme ist in Deutschland reguliert durch Gesetze, Berufsordnungen und andere rechtliche Rahmenbedingungen.

Auf Bundesebene gelten das Hebammengesetz, SGB V und der Rahmenvertrag. Auf Landesebene gilt für NRW das Landeshebammengesetz, die Berufsordnung sowie die Privatgebührenordnung.

Aufsichtführende Behörde ist die Bezirksregierung. Sie erteilt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme und kann sie auch entziehen.

Um die Berufsbezeichnung Hebamme führen zu dürfen muss ein Studium erfolgreich absolviert und eine staatliche Prüfung bestanden worden sein. Dabei darf man sich nicht unwürdig oder unzuverlässig verhalten haben, muss gesundheitlich geeignet sein und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.


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10. Dezember 2025 | Köln

Hebammenkongress NRW 2025

Der Hebammenkongress NRW findet am 10. Dezember 2025 in Köln statt. Im Mittelpunkt steht diesmal ein Thema von zentraler Bedeutung für die Arbeit jeder Hebamme: Notfälle in der Hebammenarbeit.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Website.

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