Beruf
Rechtlicher Rahmen
Die Tätigkeit als Hebamme ist in Deutschland reguliert durch Gesetze, Berufsordnungen und andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Auf Bundesebene gelten das Hebammengesetz, SGB V und der Rahmenvertrag. Auf Landesebene gilt für NRW das Landeshebammengesetz, die Berufsordnung sowie die Privatgebührenordnung.
Aufsichtführende Behörde ist die Bezirksregierung. Sie erteilt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme und kann sie auch entziehen.
Um die Berufsbezeichnung Hebamme führen zu dürfen Studium erfolgreich absolviert, staatliche Prüfung bestanden, sich nicht unwürdig oder unzuverlässig verhalten haben, gesundheitlich geeignet sein und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Hebammentätigkeit in Nordrhein-Westfalen bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG)
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
Landesgesetz über den Beruf der Hebammen (Landeshebammengesetz – LHebG NRW)