Beruf
Qualitätssicherung
Sowohl die Berufsordnung in Nordrhein-Westfalen als auch der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Anlage 3) verlangen, dass die Hebamme Maßnahmen zur Qualitätssicherung betreibt.
Sie muss die Qualität ihrer Arbeit in drei Bereichen dokumentieren: Arbeitsstruktur, Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse.
Ziel des Qualitätsmanagements ist die Überprüfbarkeit der Qualität und die stetige Verbesserung der eigenen Arbeit.
Das Mittel der Wahl ist ein Qualitäts-Handbuch. Es gibt diverse Anbieter von sogenannten QM-Systemen auf dem freien Markt, etliche Abrechnungsdienstleister bieten Fortbildungen und Handbücher an. Auch der Deutsche Hebammenverband stellt seinen Mitgliedern ein solches Handbuch zur Verfügung.
Qualitätszirkel für Hebammen
Qualitätszirkel (QZ) bieten eine Plattform für kollegialen Wissensaustausch und ist ein anerkanntes und nachhaltiges Instrument des Qualitätsmanagements. Neben der reinen Informations- und Erfahrungsweitergabe stehen der Vergleich und die Bewertung verschiedener Informationen und Vorgehensweisen des Arbeitsalltags im Vordergrund. Ziel von Qualitätszirkeln ist es, auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse, Sicherheit für die eigene Arbeitsweise zu gewinnen. Außerdem können Empfehlungen, Dokumentationsvorlagen und Leitlinien für den Arbeitsalltag im kollegialen Austausch entwickelt und verschriftlicht werden.
Nach den Qualitätskriterien für Qualitätszirkel in NRW muss jeder QZ über eine bestimmte Gruppengröße und einer Moderation verfügen. Die Arbeitsstunden im QZ werden als Fortbildungsstunden nach §7 HebBO NRW anerkannt.
Es gibt in NRW einige bestehende Qualitätszirkel als wohnortnahe Vernetzung der Hebammen. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben oder als Moderation einen neuen Qualitätszirkel mit einigen Kolleg*innen gründen möchten, melden Sie sich bei der Fortbildungsbeauftragten im LVH NRW, diese berät Sie gern.