Beruf
Familienhebamme
Zur Hebammentätigkeit gehört die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in Lebenssituationen, die psychosoziale Unterstützung erfordern, grundlegend dazu.
Die Familienhebamme hat ein erweitertes Tätigkeitsfeld, für das eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich ist. Sie übernimmt in schwierigen Situationen eine wichtige Zugangs- und Vermittlungsfunktion. Ihre Arbeit muss jedoch dem speziellen Betreuungsauftrag der Hebammen entsprechen und sich als Partnerschaft mit den Frauen verstehen. Dazu gehört die Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Das erfordert eine Verortung der Familienhebammen in den Strukturen des Sozialgesetzbuchs. Denn die Arbeit der Familienhebammen geht über die originäre Hebammentätigkeit hinaus.
Familienhebammen arbeiten als Hebammen im Kontext früher Hilfen
Die Hebamme ist auf Grund ihres Vertrauensverhältnisses nah dran an den Familien, Müttern und ihren Kindern. Die Arbeit mit Frauen, Eltern und Familien in schwierigen Situationen stellt aber auch eine besondere Herausforderung dar. Familienhebammen brauchen daher neben der Anbindung an einen Träger und der Einbindung in gut funktionierende Kooperationsstrukturen auch eine klar umrissene Aufgaben- und Auftragsbeschreibung.
Der Landesverband der Hebammen NRW unterstützt die Familienhebammen in ihrer verantwortlichen Tätigkeit durch:
- Fachtage und weitere Fortbildungsveranstaltungen für Familienhebammen und interdisziplinäre Zielgruppen,
- berufspolitische Initiativen zur Stärkung und Anerkennung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebamme.
Fortbildung
Die Tätigkeit einer Familienhebamme erfordert eine Zusatzqualifikation zur Hebammenausbildung.
Anbieter
Aktuell gibt es in NRW 3 Anbieter, die Kurse nach dem Landescurriculum NRW anbieten:
Ort | Name | Ansprechpartner*in |
Hattingen | Leben Lernen Wandeln |
Jennifer Jaque-Rodney; Tel: 0163/2906100; jr@jaque-rodney.de |
Krefeld | DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V. | Frau Silke Seiffert; Tel: 02151/5897-12/-0 |
Köln | Caritas-Akademie Köln-Hohenlind | Frau Freischütz; Tel: 0221/46-860-107 |
Dauer
Das Landescurriculum NRW beinhaltet 320 Präsenzstunden, 20 Intervisionsstunden sowie 60 Stunden für Selbstlernzeit und die Erstellung einer Abschlussarbeit. Es hat somit einen Umfang von ca. 400 Stunden. Die Stunden werden auf eine Kursdauer von etwa 1 ½ Jahre verteilt. Die bestandene Fortbildung wird mit dem sog. Landeszertifikat „FamHeb Frühe Hilfen“ oder „FGKiKP Frühe Hilfen“ bescheinigt.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Weiterbildungsinstitut.Um der hohen Nachfrage an Fachkräften für die gesundheitsorientierte Begleitung von Familien (GFB) zu begegnen, fördert die „Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW“ interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Weiterqualifizierung zur Familienhebamme nach dem Landescurriculum NRW mit maximal 2.000 € pro Person. Welches Vorgehen und welche Dokumente dafür benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem angehängten FAQ-Schreiben (s.u.) unter Punkt 3.
Zugangsvoraussetzungen
Berufserfahrung: 24 Monate Tätigkeit als Hebamme oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.
Eignung: Eignungsfeststellungsverfahren nach Maßgabe des Bildungsträgers. Bei Nicht-Eignung gibt der Träger der Qualifizierungsmaßnahme der Bewerberin/ dem Bewerber ein Feedback.
Wenn Sie sich für eine Weiterbildung zur Familienhebamme interessieren, empfehlen wir Ihnen diese FAQ Liste. Damit erhalten Sie alles Wissenswerte über die Weiterbildung zur Familienhebamme in Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Fortbildungscurriculum zum Einsatz in den Frühen Hilfen.
Haben Sie noch Fragen? Dann senden Sie eine E-Mail an familienhebammen@hebammen-nrw.de
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen auch die Ansprechpersonen aus der Landeskoordinierungsstelle NRW des Nationalen Zentrums Frühen Hilfen zur Verfügung.