Beruf
Berufsanerkennung
Hebammen aus Ländern, die Mitglied in der Europäischen Union sind, dürfen ohne weitere Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten.
Hebammen aus Drittländern müssen ihre Berufsanerkennung beantragen und gegebenenfalls einzelne Module nachholen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen für Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von EU-, Schweiz/EWR und Drittstaatlern zuständig.
Zuerst prüft die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses. Danach wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ erteilt.
Genauere Informationen sind hier zu finden:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html
Möglicherweise verlangt die Bezirksregierung, dass einzelne Teile der Ausbildung nachgeholt werden. Dafür bieten verschiedene Einrichtungen Lehrgänge zur Anpassungsqualifizierung sowie Kenntnis- und Eignungsprüfungen für zugewanderte Hebammen an:
Anpassungsqualifizierung
Die städtischen Kliniken Mönchengladbach gehören mit mehr als 3000 Geburten jährlich zu den größten Versorgungsdienstleistern in der Geburtshilfe in NRW und bundesweit.
Seit 2018 werden am angegliederten Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe am Niederrhein (SGN) Anpassungslehrgänge für zugewanderte Hebammen aus Drittstaaten angeboten. Ab dem Frühjahr 2022 wird das Angebot um die Durchführung von Kenntnisprüfungen erweitert. Beiden modularisierten Kursen gemein ist die pragmatische Ausgestaltung des theoretischen und fachpraktischen Unterrichts, die mit dem Einsatz simulationsbasierter Trainings den optimalen Theorie-Praxistransfer gewährleistet. Hauptamtliche Praxisanleiterinnen begleiten den Prozess der Anerkennungsqualifizierung und unterstützen Teilnehmer*Innen und klinische Einrichtungen gleichermaßen.
Die Kosten für die Teilnahme werden durch das Netzwerk IQ (Integration durch Qualifizierung) getragen.