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Beitrag vom 27.02.2024

Übergangsvereinbarung: Leistungsvergütung freiberuflicher Hebammen steigt um 5 %


Die Vertragspartner GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands haben sich darauf verständigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 01.04.2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um fünf Prozent zu erhöhen. (Bild: Dom J auf Pexels)

Bild: Bild: Dom J auf Pexels

Alle Positionsnummern aus dem aktuell gültigen Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 zum Hebammenhilfevertrag sowie der “Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe” vom 30.05.2023 werden ab dem 01.04.2024 um fünf Prozent erhöht.

Die Übergangsvereinbarung ist eine erste Maßnahme, um freiberuflich tätige Hebammen angesichts der seit Jahren steigenden Lebenshaltungskosten einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen und ihren Existenznöten etwas entgegenzusetzen. Damit hat der GKV-Spitzenverband deutlich gemacht, dass er Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage der Hebammen hat. Auf diese haben der DHV und BfHD wiederholt mit Nachdruck hingewiesen.

Diese Einigung hat unterdessen keinen Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zum Hebammenhilfevertrag. Des Weiteren sind die fünf Prozent kein Vorgriff auf die geforderte Gebührenerhöhung. Aktuell wird weiter verhandelt. Ein Datum für den Vertragsabschluss steht jedoch noch nicht fest.

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